Status der Selbstständigerwerbenden |
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Der Status als selbstständigerwerbende Person verlangt nach der Erfüllung bestimmter Kriterien. Insbesondere geht es darum, ob die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bewilligt wurde oder die entsprechende Eintragung in ein Berufsregister erfolgte, ob die betreffende Person bei den Sozialversicherungen im Inland/Ausland eingetragen und als selbstständigerwerbend anerkannt wird, ob eigenes Material und (eventuell) eine eigene Mehrwertsteuernummer vorhanden sind. Selbstständigerwerbende müssen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Schweiz ihren Status nachweisen können, ausserdem schreibt das Gesetz vor, dass auch gegenüber den Kontrollorganen auf deren Verlangen hin ein Nachweis erbracht werden muss. Der Nachweis kann z.B. mittels folgender Dokumente verlangt werden:
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